Einkaufsbedingungen, gültig ab 09/2020
Für alle Geschäfte zwischen Unternehmen gelten die Einkaufsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Es gelten ausschließlich die Einkaufsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten, die im Widerspruch zu den Einkaufsbedingungen von TT Gaskets stehen oder von diesen abweichen, werden nur anerkannt, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden. Die Abnahme oder Bezahlung von Lieferungen und Leistungen (nachfolgend „Produkte“ genannt) des Lieferanten stellt keinen Vertrag dar.
2. Bestellung
2.1 Bestellungen, Vereinbarungen, Stornierungen und nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.2 Alle mündlichen Vereinbarungen und Aufträge bedürfen vor ihrem Inkrafttreten der schriftlichen Bestätigung beider Parteien.
2.3 Bei Verträgen und Bestellungen in schriftlicher Form gelten die Bedingungen auch dann als erfüllt, wenn die Mitteilungen elektronisch erfolgen.
2.4 Kostenvoranschläge und Angebote sind verbindlich und können, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht geändert werden.
2.5 Der Lieferant muss die Bestellung innerhalb von zwei Werktagen ab dem Datum der Bestellung bestätigen. TT Gaskets hat das Recht, die Bestellung zu stornieren, wenn der Lieferant nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung sendet.
2.6 Der Lieferant ist verpflichtet, auf der Auftragsbestätigung und dem Lieferdokument die Menge des Produkts oder Materials, das Ursprungsland, den HS-Code, den Namen oder die Beschreibung des Produkts und die Artikelnummer von TT Gaskets anzugeben.
2.7 Stornierungen und Änderungen von Bestellungen sind verbindlich, wenn der Lieferant nicht innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Änderung eine schriftliche Stellungnahme abgibt.
2.8 Alle Formen, die der Lieferant auf Anfrage von TT Gaskets gekauft oder hergestellt hat, sind das ausschließliche Eigentum von TT Gaskets, wobei das Eigentumsrecht sofort nach Bezahlung der Formen an TT Gaskets übertragen wird.
2.9 Alle von TT Gaskets bereitgestellten Zeichnungen oder Informationen sind Eigentum von TT Gaskets und unterliegen der Vertraulichkeit und dem Berufsgeheimnis. Informationen über die Korrespondenz zwischen TT Gaskets und dem Lieferanten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Verwendung von Formen oder Zeichnungen für andere Aktivitäten als die von TT Gaskets ist verboten. Dazu gehören alle Materialien, Informationen (einschließlich aller Kopien und Aufzeichnungen) und Leihgaben, die auf Anfrage unverzüglich an TT Gaskets zurückgesendet werden müssen.
2.10 Der Lieferant darf keine Werkzeuge, Produkte, Informationen oder Gegenstände, die von den von TT Gaskets bereitgestellten Zeichnungen, Modellen, Werkzeugen oder anderen gleichwertigen vertraulichen Materialien hergestellt wurden, selbst verwenden oder Dritten anbieten.
3. Lieferung
3.1 Lieferungen und Sendungen, die von unseren Aufträgen und Verträgen abweichen, sind nur zulässig, wenn sie von TT Gaskets schriftlich genehmigt wurden.
3.2 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Die strikte Einhaltung von Lieferleistungen, -fristen und -umfang richtet sich nach dem tatsächlichen Versanddatum und der gemäß Incoterms 2010 vereinbarten Lieferung. Wird die Ware im Rahmen der Transportvereinbarung des Lieferanten geliefert, stellt der Lieferant sicher, dass die Ware rechtzeitig verfügbar ist. Die Lieferantenleistung wird ab dem ersten Datum berechnet, an dem die Waren an der von TT Gaskets angeforderten Lieferadresse verfügbar sind.
3.3 Sofern nicht anders angegeben, lautet die Lieferadresse von TT Gaskets Tampereen Tiivisteollisuus Oy – TT Gaskets, Alasniitynkatu 14, 33560 Tampere, Finnland.
3.4 Ist der Lieferant für die Montage, Installation oder Wartung der Ware verantwortlich, trägt dieser alle anfallenden Kosten, wie Reisekosten, Werkzeugkosten und Tagegelder, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3.5 Wenn dem Lieferanten Schwierigkeiten oder andere ähnliche Faktoren bekannt sind, die seine Fähigkeit beeinträchtigen können, die Ware rechtzeitig zu liefern oder die Ware in der vereinbarten Menge zu liefern, ist der Lieferant verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren.
3.6 Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung hebt andere Anforderungen, die sich aus der verspäteten Lieferung oder Leistung für diesen Zweck ergeben, nicht auf. Daher ist der Lieferant für die Erstattung aller Kosten verantwortlich, die durch die verspätete Lieferung oder Leistung an TT Gaskets entstehen.
3.7 Teillieferungen werden in der Regel nicht angenommen, es sei denn, sie sind einzeln schriftlich vereinbart oder können zumutbar angenommen werden.
3.8 Weicht die erhaltene Ware von einer Bestellung in der angegebenen Menge, dem Gewicht, den Abmessungen oder der Qualität ab, informieren wir den Versender unverzüglich nach Feststellung des Mangels. Der Lieferant ist verpflichtet, auf seine Kosten unverzüglich eine Ersatzlieferung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Diesbezüglich kann der Lieferant keinen Einwand in Bezug auf eine verspätete Mängelrüge erheben. Wenn der Lieferant nicht in der Lage ist, eine Ersatzlieferung oder eine Dienstleistung zu erbringen, hat TT Gaskets das Recht, die entsprechende Ware auf Kosten des ursprünglichen Lieferanten bei einem anderen Lieferanten zu bestellen. Der Lieferant trägt alle Kosten für die Verarbeitung, Handhabung und Rücksendung von Material.
3.9 Wenn eine verspätete Lieferung von Waren oder Mängel an der gelieferten Ware TT Gaskets zusätzliche Kosten verursacht, ist der Lieferant auch für diese Kosten verantwortlich.
3.10 Wenn der Lieferant seine Verpflichtungen erfüllt und Ersatzlieferung leistet, beginnen die verfassungsrechtlichen Beschränkungen für die Ersatzlieferung von Anfang an nach der Lieferung der Ersatzlieferung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Höhere Gewalt
4.1 Naturkatastrophen, Streikunruhen, Krieg, behördliche Maßnahmen und andere unvermeidbare Ereignisse entbinden den Lieferanten nur während eines solchen Ereignisses von der Verpflichtung, Lieferungen zu erbringen, wenn solche Ereignisse dauerhaft von Bedeutung sind.
5. Rechnungsstellung
5.1 Die Rechnung enthält die Rechnungsnummer, das Datum, die Bestellnummer oder Bestellreferenz von TT Gaskets, die Bestellnummer des Lieferanten, die Kontonummer und andere Referenzen in Bezug auf die Zahlung. Die Rechnung muss den Namen oder die Beschreibung der Waren, die Menge, den Preis und die Artikelnummer(n) von TT Gaskets eindeutig angeben.
5.2 Inländische Lieferanten: Die Rechnung muss primär als E-Rechnung an die E-Rechnungsadresse von TT Gaskets OVT: 003706785478, Operator Basware Oyj, Dienstleister-ID: BAWCFI22 oder sekundär an Tampereen Tiivisteollisuus Oy, PL 404, 00026 Basware geliefert werden
5.3 Lieferanten außerhalb Finnlands senden die Rechnung primär an die E-Mail-Adresse tt-gaskets@bscs.basware.com in .pdf-Form oder sekundär an Tampereen Tiivisteollisuus Oy – TT Gaskets, Postfach 404, 00026 Basware, Finnland
6. Preisgestaltung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die angebotenen Preise als vor Ort geliefert (DAP Incoterms 2010) und beinhalten die Verpackungskosten. Die Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.
6.2 Der Lieferant trägt alle Verlust- und Schadensrisiken, bis TT Gaskets oder sein Vertreter die Ware am vereinbarten Bestimmungsort in Empfang nimmt.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, soweit nichts anderes vereinbart ist.
8. Fehlverhalten
8.1 TT Gaskets hat das Recht, zusätzliche Maßnahmen zu wählen, die durch nicht konforme Handlungen der Lieferantenpraktiken verursacht werden.
8.2 Im Falle eines Fehlverhaltens des Lieferanten stellt der Lieferant sicher, dass mögliche Ansprüche Dritter TT Gaskets keinen Schaden zufügen, es sei denn, der Lieferant ist für das Fehlverhalten nicht verantwortlich.
8.3 Für alle Fragen der Beschaffenheit und der Verantwortlichkeit gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Irrtümer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
9. Produkthaftung und Rückruf
9.1 Für den Fall, dass TT Gaskets Oy aufgrund eines Materialfehlers einen Anspruch in Bezug auf ein Produkt geltend macht, ist der Lieferant verpflichtet, die Kosten des Mangels ohne Abzüge zu erstatten und sicherzustellen, dass derartig entstandene Ansprüche TT Gaskets keinen Schaden zufügen. Wenn der Lieferant nach der Auslegung von TT Gaskets für Schäden verantwortlich ist, muss der Lieferant angeben, dass er nicht für den Mangel verantwortlich war.
9.2 Der Lieferant trägt alle Kosten und Aufwendungen, einschließlich der Kosten möglicher Gerichtsverfahren.
9.3 Bei allen anderen Aspekten sind die Bestimmungen geltenden Rechts zu beachten.
9.4 Vor dem Rückruf aufgrund eines defekten Produkts benachrichtigt TT Gaskets den Lieferanten und gibt ihm die Möglichkeit, zusammenzuarbeiten und das effektivste Verhalten für den Rückruf auszuhandeln, mit Ausnahme von Situationen, in denen die Erklärung oder Zusammenarbeit des Lieferanten nicht möglich wäre. Der Lieferant trägt die Kosten für den Rückruf, wenn der Rückruf darauf zurückzuführen ist, dass der Lieferant ein defektes Produkt geliefert hat.
10. Rücktritt
10.1 Neben der gesetzlichen Klärung von Rechten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen, wenn
– der Lieferant Lieferungen an den Kunden eingestellt hat,
– am Eigentum oder an der finanziellen Situation des Lieferanten eine grundlegende Änderung oder Schwächung eingetreten ist oder einzutreten droht, die die Erfüllung der Lieferverpflichtungen gegenüber TT Gaskets gefährden kann,
– der Lieferant gegen das Gesetz verstößt
– der Lieferant die Kriterien der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung erfüllt oder
– der Lieferant seine Zahlungen einstellen muss.
10.2 TT Gaskets hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, wenn der Lieferant in Konkurs geht oder versucht, eine Umschuldung mit seinen Gläubigern einzuleiten.
10.3 Wenn der Lieferant lediglich in der Lage ist, einige seiner Verpflichtungen zu erfüllen, haben wir das Recht, den gesamten Vertrag zu kündigen, wenn wir keine teilweise Entschädigung wünschen.
10.4 Wenn wir aufgrund der oben beschriebenen Rücktrittsrechte oder ähnlicher Kündigungsrechte vom Vertrag zurücktreten, ist der Lieferant verpflichtet, uns den dadurch verursachten Verlust oder Schaden zu ersetzen.
10.5 Die Bedingungen dieses Absatzes schränken die gesetzlichen Rechte und Ansprüche in keiner Weise ein.
11. Erfüllung der Anforderungen
11.1 Der Lieferant ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
11.2 Wenn der Lieferant trotz entsprechender Benachrichtigung fortlaufend gegen das Gesetz verstößt, behalten wir uns das Recht vor, bestehende Verträge zu kündigen oder fristlos von diesen zurückzutreten.
11.3 Für Lieferanten gelten die erklärten Qualitätsziele von TT Gaskets verbindlich
12. Verschiedenes
12.1 Sollte ein Absatz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig werden, berührt dies nicht die Gültigkeit anderer Absätze dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
12.2 Lieferung und vertragliche Haftung gelten nur nach finnischem Recht.
12.3 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, sind in erster Linie
durch Verhandlungen zwischen den Parteien beizulegen, nachrangig durch Schiedsverfahren. Sollte eine gütliche Einigung durch
Verhandlungen oder Schiedsverfahren scheitern, werden Streitigkeiten
dem Bezirksgericht Pirkanmaa, Finnland vorgelegt.